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Leasingrückgabe Kratzer Frankfurt – Was gilt als normale Abnutzung?

  • info992676
  • 2. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Juni


Wer sein Leasingfahrzeug zurückgibt, fragt sich oft: Welche Kratzer muss ich bezahlen – und welche nicht? Die gute Nachricht: Nicht jeder Kratzer führt automatisch zu Nachforderungen. Entscheidend ist, ob der Schaden als normale Abnutzung gilt oder darüber hinausgeht.


In diesem Ratgeber erklären wir, was bei der Leasingrückgabe in Frankfurt tatsächlich geprüft wird – und wie Sie mit einer professionellen Aufbereitung durch Dr. Garage unnötige Kosten vermeiden.


Normale Abnutzung vs. übermäßiger Schaden


Der Leasingvertrag unterscheidet zwischen normaler Abnutzung (erlaubt) und übermäßigem Verschleiß (kostenpflichtig).


Als normale Abnutzung gilt:

- Sehr feine Haarlinien im Lack durch normale Nutzung

- Leichte Einkerbungen an Türkanten (unter 10 cm)

- Minimale Steinschläge unter 2 mm

- Altersbedingte Mattigkeit des Lacks


Als übermäßiger Schaden gilt:

- Kratzer, die bis auf den Untergrund gehen

- Delle oder Beulen mit Lackschaden

- Mehrere Kratzer auf derselben Fläche

- Sichtbare Roststellen


Wie Dr. Garage Ihnen bei der Leasingrückgabe hilft


Eine professionelle Fahrzeugaufbereitung vor der Rückgabe kann viele Kratzer beseitigen oder minimieren – und so teure Nachforderungen des Leasinggebers verhindern.


Unser Leistungsumfang in Frankfurt:

- Politur und Kratzerentfernung

- Lackaufbereitung und Versiegelung

- Innen- und Außenreinigung

- Bewertung des Fahrzeugzustands vor der Übergabe


Wir arbeiten direkt in Frankfurt am Main und kennen die Standards der gängigen Leasinggesellschaften wie Volkswagen Leasing, BMW Financial Services, Mercedes-Benz Bank und mehr.


Fazit


Nicht jeder Kratzer kostet Sie Geld – aber ohne professionelle Aufbereitung riskieren Sie unnötige Abzüge. Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe von Dr. Garage aufbereiten und übergeben Sie es in bestem Zustand.


Jetzt Termin anfragen: 0176 243 168 01

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